News Über uns Produkte Beratung Katalog Partner Downloads Newsletter PSA-Richtlinien
Startseite PSA-Richtlinien

PSA-Richtlinien


AGBs Kontakt Impressum

PSA-Richtlinien


Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung (PSA) der EU (89/686/EWG):

Der gewerbliche Arbeitsschutzbereich wird in drei Kategorien von Persönlicher Schutzausrüstung
(PSA), abhängig vom Gefahrenpotential, unterteilt.

Kategorie 1

Unter diese Kategorie fallen sämtliche durch uns angebotene Baumwollhandschuhe
sowie ein Teil/die einfachen Universallederhandschuhe.

Kategorie 2


Im Bereich Schutz gegen mechanische Risiken (EN 388) fallen unter diese Kategorie unsere
Nappalederhandschuhe, ein Teil unserer Universallederhandschuhe, Nitrilhandschuhe
sowie unsere PU-beschichteten Strickhandschuhe .

Im Bereich Schutz gegen Hitze (EN 407) und gegen mechanische Risiken (EN 388)
fällt unser Backhandschuh T-487.Sämtliche Handschuhe der Kategorie 2 wurden
von einem lizensierten Prüfinstitut (u.a. TÜV Rheinland) geprüft.

Kopien der Baumusterbescheinigungen stellen wir auf Anforderung
unserer Kunden gerne zur Verfügung.

Kategorie 3

Im Moment führen wir keine Produkte, die unter diese Kategorie fallen.