PSA-Richtlinien
Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung (PSA) der EU (89/686/EWG):
Der gewerbliche Arbeitsschutzbereich wird in drei Kategorien von Persönlicher Schutzausrüstung
(PSA), abhängig vom Gefahrenpotential, unterteilt.
Kategorie 1
- Minimale Risiken
- Geringe Schutzanforderungen
- Keine verpflichtende EU-Baumusterprüfung
Unter diese Kategorie fallen sämtliche durch uns angebotene Baumwollhandschuhe
sowie ein Teil/die einfachen Universallederhandschuhe.
Kategorie 2
- Mittlere Risiken
- PSA, die nicht den Kategorien 1l und 3 zuzuordnen sind
- Schutz z.B. gegen mechanische Risiken
- Verpflichtende EU-Baumusterprüfung nötig
Im Bereich Schutz gegen mechanische Risiken (EN 388) fallen unter diese Kategorie unsere
Nappalederhandschuhe, ein Teil unserer Universallederhandschuhe, Nitrilhandschuhe
sowie unsere PU-beschichteten Strickhandschuhe .
Im Bereich Schutz gegen Hitze (EN 407) und gegen mechanische Risiken (EN 388)
fällt unser Backhandschuh T-487.Sämtliche Handschuhe der Kategorie 2 wurden
von einem lizensierten Prüfinstitut (u.a. TÜV Rheinland) geprüft.
Kopien der Baumusterbescheinigungen stellen wir auf Anforderung
unserer Kunden gerne zur Verfügung.
Kategorie 3
- Komplexe PSA
- Schutz gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden,
- z.B zeitlich begrenzter Schutz gegen Schädigung durch Strahlung oder Chemikalien.
- Verpflichtende EU-Baumusterprüfung nötig
- EU-Qualitätsicherung
Im Moment führen wir keine Produkte, die unter diese Kategorie fallen.
